Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Das Schuljahr der Musikschule Unterföhring e.V. beginnt am 1. September und endet am 31. August. Es gelten die Ferien- und Feiertagsregelungen der allgemeinen Schulen in Bayern und der Volksschule Unterföhring.
  2. Der Unterricht der Musikschule Unterföhring e.V. wird wöchentlich zu den vereinbarten Zeiten erteilt. Die Unterrichtszeit wird mündlich mit der Lehrkraft vereinbart.
  3. Die Anmeldung zum Unterricht gilt auf unbestimmte Zeit. Anmeldungen sind auch während des laufenden Jahres möglich, sofern hierfür die Voraussetzungen (Unterrichtsräume / Lehrkräfte usw.) gegeben sind.
  4. Die ersten drei Unterrichtsmonate gelten als Probezeit, zu deren Ablauf der Kurs mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden kann. Nach der Probezeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
  5. Die Abmeldung vom Unterricht zum Ende des laufenden Unterrichtsjahres, d.h. zum 31. August, muss schriftlich bis zum 30. April des laufenden Unterrichtsjahres erfolgen. Sofern keine fristgerechte Abmeldung erfolgt, verlängert sich der Unterricht um ein weiteres Schuljahr. Das Fach „Musikzwerge“ endet automatisch ohne Kündigung zum 31. August des jeweiligen Schuljahres.
  6. Die Abmeldung vom Unterricht während eines laufenden Unterrichtsjahres ist nur in stichhaltig begründeten Ausnahmefällen jeweils zum Monatsende mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen möglich. Sie ist der Geschäftsstelle der Musikschule Unterföhring e.V. schriftlich mitzuteilen und mit Gründen zu versehen.
  7. Die Schüler/Innen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Verhinderungen bzw. Versäumnisse sind der jeweiligen Lehrkraft unverzüglich mitzuteilen.
  8. Nichtteilnahme des Schülers / der Schülerin wegen Erkrankung oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
  9. Die Erkrankung einer Lehrkraft wird nach Möglichkeit telefonisch oder durch Anschlag an der Tür des Unterrichtsraumes bekannt gegeben.
  10. Bei Unterrichtsausfall (hintereinander) infolge Krankheit der Lehrkraft sind die Unterrichtsgebühren bis zur Dauer von 2 Wochen weiterzuzahlen. Die Musikschule Unterföhring e.V. bemüht sich um schnellstmögliche Bestellung einer Ersatzlehrkraft. Sollte dies nicht gelingen, so werden die über den Karenzzeitraum von 2 Wochen hinaus entrichteten Unterrichtsgebühren zurückerstattet. Ein Gebührenabzug von Seiten des Zahlers ist nicht zulässig.
  11. Die Lehrkraft kann den Unterricht aus dringenden Gründen nach Absprache mit dem Schüler / der Schülerin (bzw. den Eltern) verlegen.
  12. Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr für ein ganzes Schuljahr. Dieses beginnt am 01. September und endet am 31. August. Die Jahresgebühr wird aufgeteilt in 12 Monatsraten bezahlt. Bei Abmeldung zum Schuljahresende ist die Gebühr bis einschließlich 31. August zu bezahlen. Ein Gebührenabzug von Seiten des Zahlers ist nicht zulässig.
  13. Die Gebührenordnung gilt auf unbestimmte Zeit. Bei einer Änderung der Gebühren wird die geänderte Gebührenordnung im April im Schaukasten ausgehängt. Sie gilt ab September des jeweiligen Jahres und ersetzt alle vorherigen Fassungen.
  14. Wir weisen darauf hin, dass Ihre persönlichen Daten für Zwecke des Schulbetriebes elektronisch gespeichert werden und deren Speicherung erst mit Ende des Vertragsverhältnis nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen gelöscht werden. Mit Abschluss des Unterrichtsvertrages stimmen Sie dieser Datenspeicherung ausdrücklich zu.

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