Häufig gestellte Fragen/FAQ zur Musikschule Unterföhring
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Musikschule Unterföhring. Wir erklären Ihnen Vertragsbeginn, Probezeit, Kündigungsfristen und unsere Jahrespreise, damit Sie einen klaren Überblick behalten.
Wann beginnt der Vertrag?
Der Vertrag beginnt IMMER am 1. des Monats, in dem die erste Unterrichtsstunde stattfindet oder statt- gefunden hat.
Eine schriftliche Vertragskopie erhaten Sie nur auf Wunsch.
Im Normalfall reicht der online-Vertragsabschluss.
Gibt es eine Probezeit?
Ja!
Ab Vertragsbeginn (siehe links!) oder Lehrerwechsel haben Sie 3 Monate Probezeit. Es genügt Ihre Kündigung per eMail bis 14 Tage vor Probezeitende.
Beispiel: Start 1. Januar, Probezeit bis 31. März. LETZTER Kündigungstermin 17. März.
Gibt es Fristen bezüglich Kündigung?
Nein!
Es gibt nur noch Jahresverträge, die am Schuljahresende (31. August) automatisch enden, wenn Sie nicht bis zum 31. Mai aktiv die Erneuerung Ihres Vertrages über unseren Erneuerungsbutton beantragt haben.
Jahresentgelte/monatliche Zahlung
Der Entgelttabelle können Sie die Preise entnehmen. Die monatliche Zahlung errechnet sich aus dem Jahrespreis geteilt durch 12 Monate. Dieser Monatspreis ist bis zum Ende des Schuljahres zu bezahlen, wenn Sie nicht in der Probezeit oder aus wichtigem Grund gekündigt haben.
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"Wichtiger Grund" außerordentliche Kündigung
Diese Gründe können sein:
Wegzug oder Tod.
Alles andere sind für Sie sicher wichtige Gründe, aber nicht in unserem Vertragssinne.
Was passiert, wenn wir keinen Termin finden?
Dann kommt der Vertrag nicht zustande.
Ein Ausweichen auf die Warteliste für später ist auf Wunsch möglich.
Gibt es Probestunden?
Ja!
Pro Fach bieten wir eine kostenlose Probestunde an.
Anmeldung über den Button.
Gibt es Ausnahmen?
Bei höflichen Anfragen. können Dinge auch außerhalb der Regelungen geklärt werden.
Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.